Wir haben die wichtigsten Antworten auf die drängendsten Fragen für Sie zusammengefasst. Die Fragen, welche noch weiterer Abklärungen und Absprachen bedürfen, werden wir laufend ergänzen.
Energieversorgung
Ja. Die ECOGEN Rigi Genossenschaft kommt jederzeit allen Verpflichtungen nach und liefert an alle am Fernwärmenetz angeschlossenen Gebäude Wärme zu den vereinbarten Konditionen.
Ausbau
Gegenwärtig fokussiert sich die Verwaltung mit voller Kraft auf die nachhaltige Finanzierung der Genossenschaft. Erst wenn diese gesichert ist, werden die weiteren Ausbaupläne in Angriff genommen. Wir kommunizieren zeitnah, sobald weitere Informationen vorliegen.
Wir prüfen derzeit den Ausbau im Umfang von rund 6 Mio. Franken: entsprechende Projektprioritäten wurden bestimmt, Bauunternehmen in Küssnacht haben Entgegenkommen signalisiert, falls die entsprechende Finanzierung sichergestellt ist.
Ja, allerdings wird er aufgrund des unklaren Zeitplans des weiteren Ausbaus auf ein Minimum beschränkt.
Finanzierung
Die ECOGEN Rigi Genossenschaft verfügt derzeit über genügend Mittel, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Für den weiteren Ausbau des Fernwärmenetzes sind aber zusätzliche Mittel notwendig, neben den bestehenden Darlehen und dem Genossenschaftskapital.
Die zahlreichen globalen Krisen haben zu einer massiven Erhöhung der Produktionskosten und damit zu Mehrkosten für den Bau der Hauptleitung geführt. Das veränderte Zinsumfeld erschwerte zudem die Aufnahme von neuem Kapital.
Nein, das schliessen die Statuten aus.
Um den zeitnahen, nachhaltigen Ausbau der Genossenschaft zu finanzieren, sind Mittel im Umfang von insgesamt 40 Mio. Franken notwendig. Kurzfristig benötigen wir Mittel in der Höhe von 20 Mio.
Die Verwaltung rief im letzten Jahr eine Expertengruppe ins Leben, welche einen Expertenbericht erarbeitete und verschiedene Finanzierungsoptionen erarbeitete.
Die Expertengruppe umfasst Mitglieder der Verwaltung, Prof. Dr. Christoph Lengwiler von der Universität Luzern sowie das Wirtschaftsberatungsunternehmen BDO aus Luzern.
Derzeit sind fünf Optionen in Prüfung, wobei zwei Optionen vertieft weiterverfolgt werden. Es sind dies die Umwandlung der Genossenschaft in eine Aktiengesellschaft sowie die Schaffung einer Netz AG, an welcher die Genossenschaft beteiligt sein könnte. Die Verwaltung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine genauen Angaben zu möglichen Implikationen für die Genossenschafterinnen und Genossenschafter liefern. Diese sind Teil der Vertiefungsarbeiten, die in den kommenden Wochen erfolgen.
Zum jetzigen Zeitpunkt können keine Namen genannt werden, da wir aufgrund der laufenden Verhandlungen Vertraulichkeitserklärungen unterzeichnet haben. Wir führen Gespräche mit Investoren aus fünf möglichen Gruppierungen:
Neue Genossenschaftsmitglieder
Banken
Investmentfonds
Energieunternehmen
Unternehmen, Lieferanten, Privatpersonen
Die ECOGEN Rigi Genossenschaft ist bestrebt, eine lokale Lösung zu finden.
Wir haben in den vergangenen Wochen verschiedene Gespräche mit potenziellen Investoren geführt und zahlreiche Optionen geprüft. Derzeit ist die Due Diligence seitens der Investoren im Gange. Sobald die Gespräche abgeschlossen sind, wird die Verwaltung zu einer ausserordentlichen Generalversammlung einladen zwecks Entscheids über das weitere Vorgehen. Die Mitglieder der Genossenschaft haben in jedem Falle das letzte Wort.
Wir sind mit den Verhandlungen bereits fortgeschritten und kennen die verschiedenen Handlungsoptionen inklusive deren Chancen und Risiken. Nach der Sommerpause werden wir eine weitere ausserordentliche Generalversammlung einberufen zur notwendigen Statutenanpassung. Die Einladung erfolgt zeitnah.
Gegenwärtig ist dies keine Option. Wir stehen in einem engen Kontakt mit dem Bezirksrat und halten diesen auf dem Laufenden.
Wir können derzeit noch keine Angaben zur zukünftigen Preisentwicklung machen.
Genossenschaft
Die bisherigen Arbeiten haben gezeigt, dass eine Änderung der rechtlichen Form der Genossenschaft unumgänglich ist, um potenzielle strategische Investoren für das Projekt zu gewinnen. Eine Weiterführung der Genossenschaft in der jetzigen Form verunmöglicht eine Mitfinanzierung durch einen Investor. Die rechtliche Form der Genossenschaft wird mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Änderung erfahren. Dazu sind verschiedene Optionen in Prüfung (vgl. Finanzierung).
Nach Abschluss der Arbeiten rund um die Optionenprüfung wird die Verwaltung zu einer weiteren ausserordentlichen Generalversammlung laden; der genaue Zeitpunkt ist abhängig vom Verlauf der Gespräche mit den potenziellen strategischen Investoren und noch nicht bestimmt.
Die Verwaltung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine genauen Angaben zu möglichen Implikationen für die Genossenschafterinnen und Genossenschafter liefern. Diese sind Teil der Vertiefungsarbeiten, die in den kommenden Wochen erfolgen.
Nach Abschluss der Arbeiten wird die Verwaltung zu einer weiteren ausserordentlichen Generalversammlung laden; der genaue Zeitpunkt ist abhängig vom Verlauf der Gespräche mit den potenziellen strategischen Investoren. Die Verwaltung berichtet zeitnah über den Verlauf aller Arbeiten und erarbeitet im Falle einer Änderung der rechtlichen Struktur ein Abstimmungsbüchlein, welches die wichtigsten Implikationen für die Genossenschafterinnen und Genossenschafter beinhaltet.
Generalversammlung
An der ordentlichen GV vom November 2023 haben wir es versäumt, die Revisionsstelle ordentlich zu bestätigen. Dieser Mangel wurde mit der Durchführung einer ausserordentlichen Generalversammlung behoben. Um den Aufwand überblickbar zu halten, fand bei der gleichen Gelegenheit eine Informationsveranstaltung, der ECOGEN Talk, statt.
Die Trias Revisions AG in Cham. Die Mitglieder haben die Revisionsgesellschaft an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 3. Juli 2024 einstimmig für zwei Jahre gewählt.
Vertrag
Beim Aufbau des Fernwärmenetzes handelt es sich um ein äusserst kapitalintensives Generationenprojekt, dessen Ausbau mehrere Jahre in Anspruch nimmt. Die Mindestvertragsdauer beträgt daher 20 Jahre. Diese langjährige Perspektive ist für die Genossenschaft zentral. Eine Kündigung zum Zeitpunkt vor der Erschliessung ist nicht möglich. Nach erfolgter Inbetriebnahme des Fernwärmeanschlusses kann der Vertrag mit einer Frist von sechs (6) Monaten schriftlich gekündigt werden. Im Übrigen richten sich die Vertragsbeendigung und ihre Folgen nach dem Wärmelieferungsreglement.
Adligenswil
Gegenwärtig sind verschiedene Varianten der Leitungsführung in Prüfung; ausstehend ist auch noch die Baubewilligung. Wir sind dabei in engem Austausch mit der Gemeinde. Die Arbeiten werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen, ein genauer Zeitplan liegt deshalb noch nicht vor. Überdies verhandeln wir derzeit mit der Gemeinde über eine Konzessionsverlängerung.
Technische und rechtliche Herausforderungen verkomplizieren das Baubewilligungsverfahren, das führt zu Verzögerungen. Dazu kommt, dass sich die Aufnahme von neuem Fremdkapital für ein Projekt dieser Grössenordnung im neuen Zinsumfeld als herausfordernd gestaltet.
Gegenwärtig fokussieren wir uns auf die nachhaltige Sicherung der Finanzierung. Der weitere Ausbau wird erst beschlossen, sobald diese gesichert ist. Eine Sistierung der Hauptleitung ist kein Szenario. Die Frage ist ausschliesslich, wann der Baustart erfolgt.
2021 hat die Bevölkerung von Adligenswil der Übernahme des bestehenden Wärmeverbundes durch die ECOGEN Rigi Genossenschaft zugestimmt. Aus verschiedenen Gründen ist es zu Verzögerungen gekommen. Die Fusionsvereinbarung mit der FAB Genossenschaft ist in Vorbereitung.